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   BSG, 23.07.2010 - B 13 R 149/10 B   

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BSG, 23.07.2010 - B 13 R 149/10 B (https://dejure.org/2010,48225)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2010 - B 13 R 149/10 B (https://dejure.org/2010,48225)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - B 13 R 149/10 B (https://dejure.org/2010,48225)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Bayreuth - S 6 R 512/05
  • LSG Bayern - L 20 R 479/08
  • BSG, 23.07.2010 - B 13 R 149/10 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94

    Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 23.07.2010 - B 13 R 149/10 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtssuchender nicht auch auf eigene Kosten führen würde (BSG vom 26.10.1994, SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1).

    Das ist auch weder unbillig noch gar verfassungswidrig (vgl zur Neuregelung des Auslandsrentenrechts durch das Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1.12.1981, BGBl I 1205: BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; im Einzelnen ferner BVerfG - Kammer - vom 24.11.1986, SozR 2200 § 1303 Nr. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2411/19
    Zur Begründung hat es auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid verwiesen und ergänzend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 23.07.2010, B 13 R 149/10 B, in BeckRS 2010, 75737) ausgeführt, es entspreche der geltenden Rechtslage, dass im Falle einer Beitragserstattung das Versicherungsverhältnis vollständig aufgelöst werde.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das BSG im vom Sozialgericht zitierten Beschluss vom 23.07.2010 (a.a.O., Rdnrn. 7 bis 9, m.w.N.) in der gebotenen Klarheit ausgeführt hat (nachfolgend wörtlich zitiert):.

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